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| LKW-Führerscheinklassen C und CE |
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LKW Führerscheinklassen C und CE
Klasse C
Diese Klasse erlaubt das Fahren von Lastkraftwagen mit Anhänger, wenn dieser die 750 kg nicht überschreitet. In den meisten Fällen gilt die Fahrerlaubnis der Klasse C als Sprungbrett zur Klasse CE, der den Fahrer zum Führen von Zugfahrzeugen mit einer Anhängergesamtmasse von mehr als 750 kg berechtigt.
Das gesetzliche Mindestalter ist 18 Jahre, wobei allerdings bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres keine Güterbeförderung erlaubt ist. Vorraussetzung für diese Klasse ist der Besitz des B-Klasse Führerscheins. Ist dies gegeben, so darf der Klasse C Inhaber auch Fahrzeuge der Klasse C1 führen.
Insgesamt ist das Fahren aller Kraftfahrzeuge (nicht Krafträder), die die 3,5t überschreiten, gestattet. Im Inland dürfen zudem, wie in der Klasse C1E auch, Kraftomnibusse mit Anhängern zum Zweck der technischen Überprüfung ohne weitere Fahrgäste gefahren werden.
Die Befristung gilt auf fünf Jahre, danach kann durch ein Gutachten über Gesundheit und Sehvermögen des Fahrers die Fahrerlaubnis auf weitere fünf Jahre verlängert werden.
Klasse CE
Die Führerscheinklasse CE ist äquivalent zur alten Klasse 2 und erlaubt das Fahren von Lkws mit Anhängern. Voraussetzungen sind auch hier ein Mindestalter von 18 Jahren (für die gewerbliche Güterbeförderung 21 Jahre) und der Besitz der Fahrerlaubnis in der Klasse C.
Gefahren werden dürfen alle Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern, die die 750 kg überschreiten. Darüber hinaus dürfen Kraftomnibusse ohne weitere Fahrgäste im Inland gefahren werden, sofern sie technisch überprüft werden müssen.
Befristet ist auch die CE Klasse wie die C Kategorie- der Führerschein gilt nur fünf Jahre. Die Eignung muss dann durch medizinische Gutachten überprüft werden, danach gilt der Führerschein für weitere fünf Jahre.
Berechtigt sind Inhaber der CE Klasse auch zum Führen von Fahrzeugen der folgenden Klassen: C1E, BE, T und D1E- wobei hier der Vorbesitz der Klasse D1 Voraussetzung ist.
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