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Führerscheinbehörden |
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Führerscheinbehörden
Fahrerlaubnisbehörde
Eindeutig wichtigste Behörde in Zusammenhang mit dem Erhalt des Führerscheins ist die Fahrerlaubnisbehörde. Hier finden nicht nur die Erteilung der Fahrerlaubnis, sondern auch die Überwachung sowie der Entzug des Führerscheins statt. Ebenso werden die Fahrschulen und Fahrlehrer durch diese Behörde kontrolliert.
Nach Prüfung und vor Erteilung der Fahrerlaubnis hat die Fahrerlaubnisbehörde das Recht im Zweifelsfall Auskünfte aus dem Melderegister einzufordern um die Richtigkeit der eingereichten Daten zu überprüfen. Treten Bedenken auf, dass der Bewerber sich als nicht geeignet erweisen könnte, so ist es die Pflicht der Behörde zu ermitteln und auf Kosten des Bewerbers sogar über ausländische Fahrregister Information einzuholen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt und liegen keine weiteren Bedenken vor, so muss der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde an den Bewerber ausgehändigt werden.
Technische Prüfstelle
Wenn die Prüfung zur Fahrerlaubnisprüfung noch nicht abgelegt worden ist, dann wird die Technische Prüfstelle zunächst von der Fahrerlaubnisbehörde beauftragt, die anstehende Prüfung durchführen zu lassen und ihr einen vorbereiteten Führerschein zu übersenden.
Die Technische Prüfstelle sendet daraufhin einen Sachverständigen der die Fahreignung des Bewerbers überprüft und den vorläufigen Führerschein nach Bestehen der Prüfung aushändigt.
Nachdem der Prüfer die Daten nach Einsetzen des Aushändigungsdatums an die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt hat, kann diese die Daten kontrollieren und das Enddokument ausstellen.
Zentrales Fahrerlaubnisregister
Hier werden alle seit dem 1. Januar 1999 erteilten Fahrerlaubnisse der EU- Klassen A bis E und der neuen nationalen Klassen M, L, S und T gespeichert. Darüber hinaus werden bei Fahranfängern die Daten der Probezeit sowie in den entsprechenden Klassen die Fahrerlaubnisdaten zur Fahrgastbeförderung registriert. Hinzu kommen Dienstfahrerlaubnisse der Polizei und Bundeswehr, Fahrlehrerlaubnisse von Fahrlehrern, Berechtigungen von Kraftfahrtsachverständigen, Prüfern und Prüfingenieuren und Daten aus in Deutschland registrierten Führerscheinen aus anderen EU- Ländern.
Das Zentrale Fahrerlaubnisregister darf Auskünfte und notwendige Daten an die jeweilig zuständigen Stellen übermitteln. Dies geschieht vor allem bei einer Erweiterung auf eine andere Klasse, der Ausstellung von Ersatzführerscheinen, nachträglichen Auflagen und Beschränkungen, Fahrscheinentzug oder Fahrverboten sowie einer Neuerteilung nach vorhergehender Entziehung der Fahrerlaubnis.
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